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Haftpflichtschaden
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Hilfe im Haftpflichtschadenfall

Bei einem unverschuldeten Unfallschaden oder Parkrempler, benachrichtigen Sie unser Team bitte umgehend. Wir werden den Schaden schnell und unkompliziert aufnehmen und das Gutachten erstellen. Selbstverständlich entstehen Ihnen dadurch keine Kosten, da unsere Leistung von der gegnerischen Versicherung übernommen wird.

Falls die gegnerische Versicherung auf einem eigenen Sachverständigen besteht, müssen Sie dies nicht akzeptieren. Auch die Andeutung, dass damit eine schnellere Abwicklung erfolgen würde, sollten Sie ignorieren. Dabei handelt es sich meist um einen Versuch der Versicherung, den Schaden zum eigenen Vorteil zu regulieren.

Sie als Geschädigter allein haben das Recht auf die Beauftragung eines Sachverständigen und einer Werkstatt Ihrer Wahl und ggf. Einschaltung eines versierten Rechtsanwaltes, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.