Hilfe im Haftpflichtschadenfall
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden oder Parkrempler, benachrichtigen Sie
unser Team bitte umgehend. Wir werden den Schaden schnell und unkompliziert
aufnehmen und das Gutachten erstellen. Selbstverständlich entstehen Ihnen dadurch
keine Kosten, da unsere Leistung von der gegnerischen Versicherung übernommen wird.
Falls die gegnerische Versicherung auf einem eigenen Sachverständigen besteht,
müssen Sie dies nicht akzeptieren. Auch die Andeutung, dass damit eine schnellere
Abwicklung erfolgen würde, sollten Sie ignorieren. Dabei handelt es sich meist um
einen Versuch der Versicherung, den Schaden zum eigenen Vorteil zu regulieren.
Sie als Geschädigter allein haben das Recht auf die Beauftragung eines
Sachverständigen und einer Werkstatt Ihrer Wahl und ggf. Einschaltung eines
versierten Rechtsanwaltes, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
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